Dieser Tage kommt man um das Thema „Mediationsgesetz“ nicht herum. Auch ich verfolge dieses Thema schon länger (seit dem Sommer 2010). Ich muß zugeben, daß ich dem Gesetz und konkret dem Gesetzesentwurf sehr kritisch gegenüber stehe. Aufgrund der Mediationsrichtlinie müßte nur die Mediation in grenzüberschreitenden Streitfällen geregelt werden. Der deutsche Gesetzesentwurf geht weit über dieses Thema hinaus. Dabei geht der Entwurf manchen nicht einmal weit genug (so z.B. dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag.
Was mich persönlich stört?
– Mediation hat für mich sehr viel mit Freiwilligkeit, Flexibilität und Vielfalt zu tun. Durch eine gesetzliche Regelung befürchte ich hier Einschränkungen.
– die von vielen Institutionen geforderte „Qualität“ läßt sich weder durch ein Gesetz noch durch eine standardisierte Ausbildung gewährleisten (sind etwa alle Ärtze, alle Steuerberater, alle Anwälte „gut“?).
– der aktuelle Gesetzesentwurf fördert vor allem die gerichtsinterne Mediation. Die Mediation im Rahmen eines Gerichtsverfahrens (gerichtsnahe und gerichtsinterne Mediation) wird als der „Normalfall“ dargestellt (Anita von Hertel hat dies sprachlich in Ihrer Stellungnahme auf Seite 3 sehr einleuchtend dargestellt – „außergerichtlich“ klingt für normale Menschen wie „außerfahrplanmäßiger Halt“ oder wie „außereheliche Beziehung“).
– in keinem anderen Land der EU gibt es eine vergleichbare Regelung zur gerichtsinternen Mediation (so mein Eindruck bei der ERA-Tagung in Trier im März 2011)
– die unterschiedliche Kostenregelung bei gerichtsinterner (keine Kosten) und gerichtsnaher bzw. außergerichtlicher Mediation (es fallen Kosten an, soweit die Mediatoren nicht „kostenlos“ arbeiten möchten)
Ich bin gespannt, ob die kritischen Anregungen aus der Anhörung (ich habe leider noch nicht alle Stellungnahmen gelesen) etwas bewirken.